Gutachten
In einigen Fällen werde ich als Sachverständiger in einem familiengerichtlichen Verfahren hinzugezogen. Das entsprechende Amtsgericht beauftragt mich dann, ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten zu erstellen.
Die Fragestellungen des Gerichts – die sogenannten Beweisfragen – variieren hier. Meistens geht es um den Lebensmittelpunkt Ihres Kindes/den Umgang mit Ihrem Kind oder um die elterliche Verantwortung. Auch bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung durch einen Elternteil oder beide kann ein Sachverständigengutachten beauftragt werden.
Ein Gutachten wird – insofern die jeweiligen Elternteile keine Verfahrenskostenhilfe erhalten – von den Eltern jeweils hälftig selbst bezahlt. Die Dauer eines Gutachtens ist unterschiedlich, aber 4-6 Monate sind üblich.
Dabei werden Gespräche mit den Eltern und dem Kind/den Kindern geführt, es wird die Interaktion zwischen den Eltern und dem Kind/den Kindern beobachtet, es werden psychologische Testverfahren sowie Inhalte der bisherigen Akte(n) genutzt sowie Einschätzungen weiterer Fachkräfte (zB. Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH), Jugendamt, Kita, Hort, Schule etc.), um die gerichtlichen Fragen zu beantworten.
Die rechtliche Grundlage finden Sie hier: